Brillenträger: ein aktueller Dioptriennachweis, der nicht älter als 6 Monate sein darf
Kontaktlinsenträger: eine Verträglichkeitsbestätigung vom Augenarzt ist seit 1.10.2011 nicht mehr erforderlich. Wir bitten Linsenträger mit Brille zur Führerscheinuntersuchung zu erscheinen, da die Sehleistung ohne Sehbehelf vor Ort überprüft werden muss.